Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand Januar 2023)

1. Geltung

Im Vertragsverhältnis zwischen dem Beherbergungsbetrieb Kerscher Loh KG (Lohei, Chalets im Chiemgau, im Folgenden „Beherbergungsbetrieb“) und dem Vertragspartner (im Folgenden „Gast“) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes oder abweichende Vereinbarungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden schriftlich vereinbart. Mit der Buchung erkennt der Gast die Geltung der vorliegenden Regelungen an.

2. Vertragsabschluss

Veröffentlichungen und Angebote des Beherbergungsbetriebes sind stets unverbindlich und freibleibend. Erst nach Buchungserklärung des Gastes und mit Buchungsbestätigung des Beherbergungsbetriebes kommt ein Vertrag zustande. Der anmeldende Gast haftet dem Beherbergungsbetrieb gegenüber für alle von ihm angemeldeten Personen.

3. Leistung des Beherbergungsbetriebes

Die Leistung ist in der Buchungsbestätigung beschrieben.

4. Preise

Die Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, gemeindliche Kurtaxe und alle Nebenkosten, soweit nicht gesondert beschrieben.

5. Zahlung

Binnen 5 Tagen nach Zustandekommen des Vertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises zur Zahlung fällig. Der restliche Preis ist spätestens 14 Tage vor Anreise zur Zahlung fällig. Bei kurzfristigen Buchungen innerhalb von 21 Tagen vor Antritt ist der volle Preis sofort zur Zahlung fällig. Die Zahlungen sind jeweils durch Überweisung auf das in  der Buchungsbestätigung genannte Konto des Beherbergungsbetriebes zu leisten.

6. Kaution

Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, eine angemessene Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie oder einer Kautionsüberweisung spätestens 21 Tage vor Anreise zu erheben.
Die Höhe der Kaution wird in der Buchungsbestätigung vermerkt.

7. Rücktritt des Gastes

Ein kostenfreies Rücktrittsrecht besteht unbeschadet Ziffer 8 dieser AGB nach Vertragsabschluss auf keiner Vertragsseite, es sei denn, es ist ausdrücklich schriftlich vereinbart und terminlich fixiert.

Tritt der Gast ohne dass eine solche Vereinbarung besteht bzw. nach Ablauf eines etwa vereinbarten Termins nach Absatz 1 vom Vertrag zurück, so kann der Beherbergungsbetrieb eine pauschalierte Vergütung verlangen wie folgt:

Bis 30 Tage vor Anreise: kostenfreie Stornierung
Danach 90% des Gesamtpreises, wenn keine anderweitige Vermietung erfolgt
   
   

Es bleibt dem Gast unbenommen, einen geringeren Schaden als die aufgeführten Pauschalen nachzuweisen.

8. Rücktritt des Beherbergungsbetriebes

Leistet der Gast eine Zahlung bei Fälligkeit nicht und auch nicht nach einer Nachfristsetzung, so ist der Beherbergungsbetrieb zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Der Beherbergungsbetrieb hat in diesem Fall Anspruch auf Schadensersatz gemäß Ziffer 7.

Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, ohne Leistung von Schadensersatz vom Vertrag zurückzutreten, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist; dies gilt z.B.

  • wenn die Vertragserfüllung wegen Höherer Gewalt oder anderen vom Beherbergungsbetrieb nicht zu vertretenden Umständen unmöglich ist;
  • wenn der Gast falsche Angaben über wesentlich Tatsachen des Vertrages gemacht hat;
  • wenn es begründeten Anlass zur Annahme gibt, dass der Gast den Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Beherbergungsbetriebes gefährden kann.

9. Übergabe, Rückgabe

Das Mietobjekt wird dem Gast am Anreisetag ab 14 Uhr bereitgestellt. Am Abreisetag muss die Rückgabe bis spätestens 11 Uhr erfolgen.

Erfolgt die Abreise verspätet, so wird eine Pauschale von 30% des Beherbergungspreises einer Übernachtung fällig, sofern nicht anders vereinbart.

10. Rechte und Pflichten

Eine Überbelegung des Mietobjektes (Belegung durch mehr Personen als angemeldet), oder das Mitbringen eines Haustieres ist nicht zulässig und berechtigt den Beherbergungsbetrieb zur sofortigen Kündigung des Vertrages.

Die Nutzung des Mietobjektes durch andere als die angemeldeten Personen ist nicht zulässig.

Rauchen ist im Mietobjekt nicht gestattet; bei Zuwiderhandlung erfolgt auf Kosten des Gastes eine vollständige Grundreinigung des Mietobjektes.

Das Mietobjekt ist sorgsam zu behandeln. Bei Auftreten von Schäden am Objekt ist der Beherbergungsbetrieb unverzüglich zu informieren. Bei grob unsachgemäßer Behandlung des Mietobjektes ist der Beherbergungsbetrieb ohne Leistung von Schadensersatz zur sofortigen Kündigung des Vertrages berechtigt.

11. Haftung

Der Beherbergungsbetrieb haftet nur bei Verschulden auf Schadensersatz.
Das Zur-Verfügung-Stellen eines KFZ-Stellplatzes auf dem Betriebsgrundstück sowie des Fahrrad- und Skiraumes begründet keinen Verwahrungsvertrag; der Beherbergungsbetrieb haftet nicht für Beschädigungen oder das Abhandenkommen abgestellter Fahrzeuge, Räder und Skiausrüstungen o.ä.

12. Verjährung

Ansprüche des Gastes gegen den Beherbergungsbetrieb aus dem Beherbergungsvertrag und Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach dem vertraglich vereinbarten Mietende.

13. Schluss

Erfüllungsort, Zahlungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Beherbergungsbetriebes.
Es gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so sollen diese durch Regelungen ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Regelungen wird dadurch nicht berührt.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung!

Lohei – Chalets im Chiemgau
Kerscher Loh KG
Schmidfeldweg 2
D – 83246 Unterwössen